Droht 2024 ein Lastenausgleich, der alle Vermögenswerte betrifft?

Lastenausgleich 2024? Die Vermögensabgabe, die jeden Bürger betrifft

  • Beitrags-Kategorie:finanzielle Vorsorge
  • Lesedauer:15 min Lesezeit

Droht uns ein neuer Lastenausgleich zu 2024? Welche Auswirkungen könnten die Lastenausgleichsgesetz Änderung aus 2019 haben und was würde dies für deine Vermögenswerte (Bargeld, Gold, Aktien, Kryptos, Kunstwerke, Immobilien, Unternehmen) bedeuten? Im Folgenden erfährst du nicht nur den Unterschied zu dem damaligen Lastenausgleich, sondern auch was inzwischen darauf hindeutet und wie das Ganze umgesetzt werden kann. Die Theorie ergänze ich mit einer Beispielrechnung, die sich, anlehnend an die Geschichte, nur auf die Immobilien bezieht. 

Lastenausgleich 2024?

Falls du zum ersten Mal vom Lastenausgleich hörst, dann lese gerne meinen Beitrag über den Lastenausgleich 1952. Es ist nämlich das damalige Gesetz welches bis heute existiert und über das wir in diesem Blogartikel sprechen werden. 

Gleiches Muster wie 1952

  • Steigende Staatsausgaben

    Nicht umsonst gibt es jährlich ein Buch über die Steuerverschwendungen. Der Staat war bekanntlich noch nie ein guter Unternehmer. Dies ist der Bevölkerung allgemein hin egal - solange ihr nichts weggenommen wird. Kommt es irgendwann zu diesem Punkt, ist es aber schon zu spät. Jahraus jahrein haben wir gehört, dass Deutschland ein reiches Land ist. Allerdings ist Deutschland tief verschuldet. Die Staatsausgaben steigen und der Staat ist gierig. Wie werden wir das alles bezahlen können, wenn die Erwerbstätigen im Land immer weniger werden?

  • Weniger Steuereinnahmen

    Politische Entscheidungen der letzten Jahre führen zu: Abwanderung von Unternehmen ins Ausland Auswanderung von qualifizierten Arbeitnehmern Insolvenz von Arbeitgebern Daraus gehen mehr Arbeitslose im eigenen Land hervor. Diese werden, genauso wie die Migranten, finanzielle Unterstützung benötigen. Während also die Steuereinnahmen des Staates sinken, werden mehr benötigt. 

  • Wer bezahlt die Rechnung?

    Schulden sind eine finanzielle Last und diese müssen irgendwann irgendwie abgetragen, also ausgeglichen, werden. Das ist dann der sogenannte Lastenausgleich. Auch Wikipedia beschreibt dies als Umverteilung. Im Prinzip ist es ein Gesetz zur Enteignung. Aber das Geld muss irgendwo her kommen. Momentan wird viel Geld gedruckt. Es wird sprichwörtlich auf Pump finanziert und die Rechnung kommt bekanntlich zum Schluss.

  • Forderungen nach Lastenausgleich

    Hinter den Kulissen werden die Forderungen nach einer neuen Sondersteuer laut. Die Wörter Lastenausgleich oder Vermögensabgabe werden dabei beliebig gebraucht:

  • Der Berliner Historiker Heinrich August Winkler sagte im März 2020, dass es zu steuerlichen Belastungen für diejenigen kommen muss, die von der Krise weniger stark betroffen sind.
  • Im April 2020 luden der Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Ralf Brinkhaus und der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Eckardt Pols zu einer Gesprächsrunde ein. Diskutiert wurden Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie.
  • Am 17.4.2020 sprach Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel den Lastenausgleich an. Er stellte die Frage in den Raum, wie Deutschland die enormen Kosten wegen den dramatischen Entwicklungen in der Wirtschaft bewerkstelligen kann.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 05.02.2021 einen Artikel zum Thema Vermögensabgabe mit der Überschrift Über Solidarität nachdenken.
  • Am 7. April 2022 sagte Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, dass es im Rahmen des Finanzierungskonzeptes für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten einen fairen Lastenausgleich benötige. 
  • Der neueste Schrei nach einer Vermögensabgabe kommt von Göring-Eckardt. Die sprach von Kratern der Ungerechtigkeit, den entgegengewirkt werden müsse. MMNews berichtete erst im Januar 2023 darüber.

Lastenausgleichsgesetz Änderung 2019

Das damalige Gesetz endete zwar 1982 aber es existierte weiter. Bis heute. Aus diesem Grund konnten nun Änderungen am Lastenausgleichsgesetz von 1952 vorgenommen werden. Deshalb braucht es auch 2024 kein neues Lastenausgleichsgesetz. 

Bereits vor der Corona-Krise und zwar am 12.12.2019 wurde das Lastenausgleichsgesetz abgeändert.  

Im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist unter Kapitel 21 eine Lastenausgleichsgesetzes Änderung von 2019 erfasst. 

Auf Seite 49 des 74-seitigen Dokuments liest sich dazu:

1. §276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter “Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge” durch die Wörter “Fünften Kapitel oder nach §143 oder nach §151 Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch” ersetzt.

2. §292 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort “Kriegsopferfürsorge” durch die Wörter “Soziale Entschädigung” ersetzt.

Im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) lässt sich dann nachschlagen, dass §143 und §151 zum 01.01.2024 in Kraft treten

Der Wortlaut Soziale Entschädigung bildet dabei die Basis für jegliche Enteignungsprozesse, die ab 01.01.2024 wirksam werden (können).

Für dein Vermögen ist es natürlich Wortklauberei. Ob es ein neues Lastenausgleichsgesetz ist oder das damalige dahingehend geändert wurde, dass ein erneuter Erlass, nur unter anderem Deckmantel, möglich wird, ändert nicht die Tatsache, dass du enteignet werden könntest. 

  • Lastenausgleich mit der Gründung einer US-LLC umgehen

    Mit einer US-LLC könntest du die Vorteile des Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrages von 1953 genießen und so potentiell deine Immobilie vor dem Lastenausgleich schützen. Gegenüber den innerdeutschen Lösungen unterliegt die US-LLC nicht der möglichen Änderungen von Gesetzen. Dass die Deutsch-Amerikanische-Freundschaft aufgekündigt wird, ist wohl nicht anzunehmen.

Vermögensabgabe auf alle Vermögenswerte

Es könnte nicht wie 1952 hauptsächlich das Eigenheim betreffen. Es könnte alle Vermögenswerte betreffen. Einzig wie hoch die prozentuale Vermögensabgabe und der Freibetrag sein werden, ist unbekannt. 

Erhebung der Daten

Mit welchen Mechanismen kann die Regierung überhaupt in Erfahrung bringen, wer welches Vermögen besitzt?

Europäisches Vermögensregister

Für die Einrichtung eines europaweiten und umfassenden zentralen Vermögensregisters sollen alle verfügbaren Informationen aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums gesammelt werden. Die Machbarkeitsstudie hierzu wurde bereits in Auftrag gegeben.

Im Einzelnen werden hier neben Immobilien auch andere Vermögenswerte wie BargeldAktienKryptowährungenGoldKunstwerkeUnternehmen und Stiftungen aufgelistet.

Damit ist dann unter anderem auch bekannt welcher Bürger wie viel Gold gekauft hat, wer mit welchen Summen in Kryptowährungen investiert ist und wer wertvolle Kunstwerke besitzt.

Die offizielle Begründung ist, dass dieses Vermögensregister genutzt werden soll, um gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgehen zu können. 

Wenn dann das ganze Vermögen aller EU-Bürger erfasst ist, bildet es allerdings eine umfassende Übersicht, um eine Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetz von 1952 umsetzen zu können.

Grundsteuer-Reform

Das Finanzamt schrieb bereits 2011 alle Eigentümer an und verlangte Angaben zu deren Immobilien im Rahmen eines Zensus. 

Und 2022 wird es mit der Gebäude- und Wohnungszählung wieder einen Mikrozensus geben. Es soll festgestellt werden, wie viele Menschen in unserem Land leben und auf welche Weise sie wohnen. Diese Daten sollen Bund, Länder und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen.

Basierend auf diesen Daten kann dann auch der exakte Wert der Immobilien ermittelt und die neue Grundsteuer erhoben werden. Zum 01.01.2025 soll dann die neue Reform der Grundsteuer in Kraft treten. 

Zentrales Immobilienregister

Die Partei Die Linke hat einen Antrag (20/1513) mit dem Titel “Zentrales Immobilienregister sofort einführen” vorgelegt, der am 29.04.2022 im Bundestag beraten wurde. Das bundesweit zentrale Immobilienregister soll eine Daten-Transparenz auf EU-Ebene sicherstellen. 

Begründet wird dies, wie kann es anders sein, damit, dass Geldwäsche Einhalt geboten werden soll. 

Dazu wurde aber auch angedroht, die Immobilienbesitzer zu enteignen, die ihre Anonymität bewahren möchten und nicht damit einverstanden sind, dass Hinz und Kunz die Vermögensverhältnisse von anderen im Internet ermitteln kann. 

Die Linke, SPD und die Grünen haben übrigens im Bundestag dafür gestimmt. CDU, FDP und die AFD stimmten dagegen. 

Was du noch wissen solltest

Welteinkommensprinzip

Du hast eine Ferienwohnung auf Mallorca? Geld auf einem Bankkonto im EU-Ausland? Vermögen außerhalb der EU? 

In Deutschland gilt, wie in den meisten Ländern in der EU, das Welteinkommensprinzip. Das heißt, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, wird das Einkommen, egal wo du es auf der Welt erwirtschaftest, besteuert. 

Bei Wegzug

Die Vermögensabgabe, gestundet auf 30 Jahre, kann wie es damals der Fall war, mit dem Wohnort verknüpft werden. Bei Wegzug wird die Stundung aufgehoben und der Bürger muss vor Verlassen des Landes seine Schuld begleichen. 

Falls du schon am Koffer packen bist, musst du noch wissen, dass das Lastenausgleichsgesetz zwar 1952 verabschiedet aber rückwirkend zu 1948 wirksam wurde. Damit wurde die Zwangshypothek auf jeden Bürger angewendet, der nach 1948 in Deutschland wohnte. Wie wird es diesmal sein?

Risikofaktor: Immobilien

Gebundenes Kapital

Aktien, Kryptos, Gold und Silber können relativ leicht veräußert werden und auch vom Guthaben auf der Bank lässt sich eine Abgabe unkompliziert abführen. 

Immobilien, aber auch Unternehmen, bergen ein anderes Risiko. Das Kapital ist gebunden. Trotzdem werden die Zahlungen fällig werden. Um das unwägbare Risiko einzugrenzen, erfordert dies liquide Mittel oder einen monatlichen Spielraum, der diese zusätzlichen Zahlungen ausgleichen könnte. 

Wertverlust

Allein die offizielle Einführung des Lastenausgleiches wird unweigerlich zu einem Wertverlust führen. Denn kein potentieller Käufer möchte solch eine Investition zum Erwerb einer Immobilie tätigen, mit dem Wissen von einer Zwangshypothek, die sich dann über 30 Jahre erstreckt.

Sind die Schulden insgesamt nicht mehr zu begleichen, und der Wert der Immobilie sinkt drastisch aufgrund der Einführung des Lastenausgleiches, reicht der Verkaufspreis eventuell nicht mal mehr aus, um nach dem Verkauf die Restschuld zu tilgen.

Nicht kalkulierte Belastungen

Der Kredit ist abbezahlt. Eigentlich warst du bei den gestiegenen Nebenkosten auch heilfroh, dass du keinen monatlichen Kredit mehr tilgen musst. Verständlich. 

  • Aber hast du ein Guthaben oder Vermögenswerte, die du liquide machen könntest, um die Zwangshypothek zu stemmen? 
  • Bist du bereit die nächsten Jahrzehnte diese abzubezahlen, nachdem du doch schuldenfrei warst? 
  • Oder beziehst du nun eine Rente und wie mager oder üppig fällt die aus?

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Noch offene Finanzierung

Nehmen wir folgendes Beispiel zur Berechnung des Lastenausgleiches an:

  • Eine Immobilie kostete 200.000 Euro. Dieser Kaufpreis wird auch so vom Vermögensregister erfasst.
  • Die Schulden werden von dem Vermögenswert abgezogen.
  • Der Restwert wird mit einer Zwangshypothek von 50% belegt.

Dieses Beispiel gucken wir uns nun in 4 verschiedenen Fällen an. Der erste Fall berechnet die Last bei 0 Euro Schulden (bezahlte Immobilie), während Fall 2-4 verschiedene Anteile an Schulden berücksichtigt.

1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall
Schulden
0 Euro
20.000 Euro
50.000 Euro
80.000 Euro
Restwert
200.000 Euro
180.000 Euro
150.000 Euro
120.000 Euro
Zwangshypothek 50%
100.000 Euro
90.000 Euro
75.000 Euro
60.000 Euro
Tilgung 1,6% pro Jahr
3333 Euro
3000 Euro
2500 Euro
2000 Euro

Die zu zahlende Zwangshypothek und damit die jährliche Tilgung im Rahmen des Lastenausgleiches reduziert sich tatsächlich immer weiter, je höher die Immobilie verschuldet ist. 

Du darfst aber nicht vergessen, dass diese jährliche Tilgung des Lastenausgleiches dann ja noch zusätzlich zu der eigentlichen Kreditlast bezahlt werden muss. Kannst du die zusätzlichen Kosten pro Jahr aufbringen? 

Variablen

  • Der Freibetrag als auch die Höhe des Lastenausgleiches sind unbekannt.
  • Weitere Risiken könnten auf Immobilienbesitzer zukommen und eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung oder Entwertung darstellen.
  • Hast du zu Niedrigzinsen finanziert? Wird die Zinsbindung sicher halten?
  • Wie sieht es aus, wenn zuvor eine Währungsreform wie in 1948 die Schulden reduziert? Oder eine Hyperinflation wie in 1923 sie sogar ganz eliminiert, bevor eine Sondersteuer erhoben wird? Denn somit erhöht sich dann der Vermögenswert und damit der zu zahlende Lastenausgleich auf deine Immobilie. Verständlich erklärt findest du diesen Aspekt im Beitrag Lastenausgleich 1952 unter dem Punkt Währungsreform.

Weiterführende Literatur

Wenn du dich tiefergehend mit Themen zur Enteignung, wie unter anderem dem Lastenausgleich, beschäftigen möchtest, empfehle ich dir Vorsicht Enteignung!* von Michael Grandt oder Finanzielle Selbstverteidigung* von Marcus Miller.

Bist du Immobilieneigentümer? Dann rechne dir deine jährliche Tilgung bei einem Lastenausgleich von 50% aus. Wäre dies für dich ein Grund zu verkaufen? Oder bist du eventuell noch kein Eigentümer, hast aber Interesse an einem Immobilienkauf? Was denkst du nun darüber, nachdem du den Beitrag gelesen hast? Eine Möglichkeit den Lastenausgleich zu umgehen, stelle ich dir im Beitrag über die US-LLC vor. Oder kannst du dir gar nicht vorstellen, dass es einen neuen Lastenausgleich ab 2024 geben könnte?

Denk dran: Vorsorge schafft Sicherheit, 

deine Diana

Bildquelle: geralt/pixabay

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Letzte Aktualisierung am 26.05.2023 um 23:29 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Dieser Beitrag hat 34 Kommentare

  1. Anonym

    … derjenige, der sein Vermögen wirklich ernsthaft schützen möchte, der muss meines Erachtens eine ganze Reihe von Maßnahmen ergreifen, die dann in Summe unter Umständen einer erheblichen Veränderung des Lebens führten und außerdem nur von wirklich Wohlhabenden zu realisieren ist: Verkauf der immobilen Vermögenswerte, solange der Markt noch hoch ist; Verlagerung des Wohnsitzes ins (nicht-EU) Ausland; Ankauf von Edelmetallen, ggfs. Hinterlegung von Goldmünzen oder kleinen Goldbarren (Schweiz oder Liechtenstein?) in natura; Ankauf von Immobilien etc.. Was aber, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind? Was ist mit dem sozialen Umfeld und Netzwerk, das man aufgebaut hat? Wie ist die Gesundheitsversorgung im Ausland? Fragen über Fragen, weshalb wahrscheinlich nur die wirklich reichen diese Optionen haben. Als Immobilieneigentümer überlege ich einen anderen Schritt: Gründung einer “immobilienverwaltenden GmbH & Co.KG” > dieser GmbH macht man ein realistisches notarielles Kaufangebot auf 10 Jahre befristet (das Recht sollte die GmbH jederzeit auf Dritte übertragen können) > Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch > die Auflassung ist faktisch eine Grundbuchsperre und verhindert weitere Eintragungen, insbesondere Belastungen jeder Art > damit sollte das Vermögen erst mal sicher sein. Allerdings wird bei einer tatsächlichen Ausübung der Option das Grundbuch wieder frei, weshalb man zuvor bereits weitere Belastungen eintragen sollte, die dann in Summe mindestens dem genannten Kaufpreis entsprechen. Dann müsste der Staat eigentlich leer ausgehen. So prüfe ich, welche kredit-finanzierten Investitionen evtl. sinnvoll sind, um weitere Lasten vorab einzutragen. Bei meiner selbst genutzten Immobilie werde ich definitiv ein Wohnrecht für mich und meine rechtmäßig verheiratete Ehefrau eintragen, welches dann (nach Möglichkeit) auf unsere Kinder ausgeweitet wird. Zu prüfen wäre, ob dies auch für deren Kindeskinder möglich ist, da diese noch nicht geboren sind und namentlich nicht erwähnt werden können. Ein Freund von mir hat sich auf die Immobilie gleich mehrere Eigentümergrundschulden in Briefform eintragen lassen. Achtung: Der Inhaber des Briefes hat das Anrecht auf den genannten Wert. Sollte man Sie also zuhause im Tresor hinterlegen und diese fallen Einbrechern in die Hände, dann ist der Wert verloren. Auch wenn unliebsame Familienmitglieder sich dies aneignen, ist das nachteilig. Man denke insbesondere an Trennung. Also dringend an einem sicheren Ort hinterlegen, z.B. in einem Bank-Schließfach und den Zugriff regeln. Wenn man sehr viel Geldvermögen hat, sollte man evtl. auch regelmäßig Geld in bar abholen und dann bei einem Gold- bzw. Münzhändler in kleine Einheiten Edelmetalle umtauschen. Auch hier ist eine sichere Hinterlegung wieder empfehlenswert. Achtung: Auch diese Vermögen ist bei einem Lastenausgleich anzeigepflichtig! Und zu guter Letzt möchte ich noch auf etwas hinweisen: Das Welteinkommensprinzip bezieht sich auf das Welteinkommen und die daraus fällige Einkommensteuer. Dieses Prinzip ist nicht automatisch auf die Besteuerung von Vermögen anzuwenden. Hier ist überhaupt nicht klar, wie das Lastenausgleichsgesetz angewendet werden könnte, weil die Verantwortlichen dazu ganz neue Durchführungsverordnungen auf Verwaltungsebene beschließen könnten. Mein Fazit: Gleich eine ganze Reihe von hintereinander geschalteten Maßnahmen treffen, die dem Staat den Zugriff auf das Vermögen so richtig erschweren bis unmöglich machen. Und alles legal! Ich bin bereits in der Vorbereitung.

  2. Diana

    Hallo Gustav,
    danke für deinen Kommentar. Wie es sich mit einer Eigentümergrundschuld verhält weiß ich nicht. Du sprichst aber selber die deutschen Gesetze an. Vertraust du der aktuellen deutschen Rechtsprechung? Und können deutsche Gesetze deiner Meinung nach geändert werden? Das ist ja das Problem mit den innerdeutschen Lösungen wie Nießbrauch etc., die teilweise noch teurer sind. Eine sichere Lösung, wie eine Versicherung, gibt es ja leider nicht. Die sicherste Lösung wäre ein Verkauf. Dass du das als Rentner nicht möchtest, verstehe ich voll und ganz. Ich habe die gleiche ausweglose Situation in der Familie. Und natürlich steht man nach dem Verkauf ja vor dem nächsten Problem: was tun mit dem Geld? Es tut mir furchtbar leid, dass es nicht die eine sichere und günstige Lösung gibt, die ich euch Lesern unterbreiten könnte. Ich würde es sofort tun. Die Lösung bedingt einen politischen Richtungswechsel. Liebe Grüße, Diana

  3. Gustav

    Hallo Diana,

    wenn ich für eine im Inland gelegene schuldenfreie Immobilie eine Eigentümergrundschuld in Höhe von beispielsweise 80% des Wertes der Immobilie im Grundbuch notariell eintragen lassen würde, blieben nur noch 20 % für eine Lastenausgleichs-Zwangshypothek übrig – anstatt die US-LCC mit einmaliger und laufender Belastung (z.B.als Rentner). Wäre das eine einfachere, preiswertere und sichere Lösung, die nach deutschen Gesetzen Stand hält?

  4. Diana

    Hallo Minka,
    ich weiß nicht wie so ein Fall in der Vergangenheit aussah. Außerdem kann ich mich nur wiederholen, dass niemand weiß, wie ein eventueller neuer Lastenausgleich im Detail aussehen wird. Man sollte nicht den Fehler begehen und den damaligen 1:1 in Gedanken auf die Zukunft zu übertragen. Der damalige Lastenausgleich bezog sich auf Immobilien. Der nächste könnte alle Vermögenswerte betreffen. Damit bin ich mit einem Hausverkauf liquider (und vermeide eine Hypothek, die mich wieder abhängiger machen würde) aber dennoch nicht vor einer Vermögensabgabe geschützt. Bei Wikipedia steht: “Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark in den drei westlichen Besatzungszonen, berechnet. …”
    Vielleicht wird ein Lastenausgleich später als Januar 2024 verkündet und man bezieht sich dann rückwirkend auf die Gültigkeit des Gesetzes. Es kann uns derzeit niemand sagen. Dennoch finde ich es wichtig zu wissen. Nur so kann man sich zumindest gedanklich darauf vorbereiten.
    Liebe Grüße, Diana

  5. Minka

    Hallo Diana,
    Du schreibst: “Falls du schon am Koffer packen bist, musst du noch wissen, dass das Lastenausgleichsgesetz zwar 1952 verabschiedet aber rückwirkend zu 1948 wirksam wurde. Damit wurde die Vermögensabgabe auf jeden Bürger angewendet, der nach 1948 in Deutschland wohnte.”
    Und wenn dieser Bürger dann zwischen 1948 und 1952 bereits ausgewandert ist und sein Haus in Deutschland verkauft hatte, musste er dann vom Ausland aus trotzdem noch Geld an den deutschen Staat zahlen? Ins deutsche Grundbuch konnte ja nach Hausverkauf nichts mehr eingetragen worden sein. Was war, wenn das Geld im Ausland bereits neu investiert wurde?

  6. Diana

    Hallo Andy,

    Du sagst, es wird kein Lastenausgleichsgesetz kommen aber das existiert bereits, seit damals, mit Änderung 2019 und mit Wirkung zum 01.01.2024. Der Link steht im Beitrag. Bitte lies selber.

    Meine noch nötige Recherche betraf den Punkt des Welteinkommensprinzip. Inzwischen ist es klar, dass man mit einem deutschen Wohnsitz diesem unterliegt. Damit ist auch die Ferienwohnung im Ausland betroffen (wenn man denn eine hat).

    Fühlst du dich durch meine Informationen verunsichert? Wenn du meinst, dass es keinen Lastenausgleich, keine Vermögensabgabe, keine Gefahr für dein Geld auf dem Bankkonto und auch sonst keine Enteignung und Umverteilung gibt, ist doch für dich alles gut.

    Jeder kümmert sich um die Belange, die er für sich selbst für wichtig hält. Aber du kannst mich gerne aufklären wie die Schulden zu bezahlen sind. Mit noch mehr Geld drucken und Sondervermögen (Steuergeld)?

    Beste Grüße, Diana

  7. Diana

    Lieber Erich,

    antworten möchte ich dir mit einem schönen Gedicht von Konrad Windisch (gefunden bei Stefan Magnet, AUF1):

    “Wenn in der schwersten der Zeiten,
    unter dem Terror des Frosts
    und der Stürme voll Schnee,
    selbst die
    zarten Körper der Zeisige
    überleben,
    wenn
    in der dunkelsten der Nächte
    die Rehe
    noch immer den Weg
    zu den geheimen
    Quellen des Lebens
    finden,
    wenn durch die härtesten
    Krusten der Erde
    die weichen Triebe
    der Blumen nach oben streben,
    ist da
    nicht auch Hoffnung
    für uns?”

    Ich wünsche dir besinnliche Weihnachten,
    Diana

  8. Andy

    Liebe Diana,

    selten soviel Schwachsinn gelesen wie hier!? Was ist mit dir los, die Leute so zu verunsichern, da du in deinen Antworten selbst zugibst, hier noch „recherchieren“ zu müssen. Es wird kein Lastenausgleichsgesetz kommen, deine Interessen sind zwar klar, aber die Art der „Berichterstattung“ ist einfach unfassbar,

  9. Erich

    Servus Diana,
    danke für die Information. Ich hatte vor ein paar Tagen einen Termin bei meiner Hausbank und die Beraterin sagte mir, sie war auf einer Veranstaltung eines Notars der zu diesem Thema Stellung genommen hat. Er hat empfohlen ein Wohnrecht auf eine Immobilie eintragen zu lassen. Ein Wohnrecht mindert den Wert einer Immobilie und anscheinend würde das bei der Wertermittlung berücksichtigt. Ich wollte mich jetzt diesbezüglich schlau machen und bin dabei auf Deine Seite gestoßen. Kann jetzt aber noch nicht sage ob ja oder nein, aber der Notar hat es angeblich empfohlen.
    Noch zu diesem Thema: “Unser aller Zukunft hängt davon ab wie die Bevölkerung reagiert.” Genau so ist es, ich denke es könnte alles gestoppt werden wenn wir alle informiert und uns einig wären. Aber die Politik hat einen super Job gemacht die Menschen fertig zu machen und zu spalten. Und ich bin mir sicher, mit Wahlen werden wir diese korrupten Richter und Polit-Marionetten nicht mehr los. Aber ich sehe auch kein Licht aufgrund der Stimmung im Lande. Die meisten vertrauen den Ärzten und Politikern immer noch und sie haben auch keine Ahnung was auf uns zukommt. Man weiß ja im Prinzip nicht mehr wem man noch glauben kann. In den USA werden tagtäglich Schweinereien in Sachen Impfung, Korruption, Wahlbetrug usw. aufgedeckt. Jetzt mit der Twitter Manipulationen. Irgendwie habe ich die Hoffnung dass sich dort etwas tut. Dort gibt es noch, hoffe ich, eine Opposition und die wollen keine Globalisierung. USA wäre im Stande das Ruder für uns und die Welt herumzureißen.
    Wishful thinking!

  10. Diana

    Hallo Hans,

    zwei Fragen habe ich an dich:
    1. Woher weißt du, wann wer sterben wird?
    2. Warum sagst du „euch“? Wirst du nicht betroffen sein?

    Ich teile deine Sicht, dass wir mit extrem großen Krisen konfrontiert sein werden. Ja, es sind große Umverteilungs- und Enteignungsprozesse im Gange. Alles passiert auf mehreren Ebenen, sodass ich die Bezeichnung „hybride Kriegsführung“ treffend finde. Über freie Medien kann sich jeder selber umfassend informieren.

    Unser aller Zukunft hängt davon ab wie die Bevölkerung reagiert. Zu einer Veränderung gehören immer zwei. Jean-Claude-Juncker sagte mal den Satz „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (der Spiegel berichtete 1999 darüber).

    Aufgeben ist keine Option. Mein Blog dient der häuslichen Krisenvorsorge. Über eine konstruktive Maßnahmen-Idee von dir würden wir uns freuen.

    Ich wünsche dir einen schönen Nikolaus,
    Diana

  11. Hans Dreuger

    Die Geimpften sterben innerhalb von 10 Jahren. Es wird eine Hyperinflation kommen. Durch die wirtschaftlichen Verwerfungen der anstehenden starken Rezession wird es zu Rekordarbeitslosigkeit kommen. Ein durch eine frei wählbare Pleitebank wird ein Dominoeffekt das Finanzsystem wahrscheinlich weltweit vor der danach folgenden Hyperinflation komplett aus dem Rennen nehmen.
    Lastenausgleich wird kein Thema sein. Klaus Schwab und dessen Freunde enteignen euch nicht zu 50%… nein zu 100% und ihr werdet glücklich sein. (Zumindest noch am leben zu sein, wenn ihr nicht geimpft seid.)
    Genießt die Zeit bis dahin noch. Macht euch nicht zuviele Sorgen. Es ist bereits nicht mehr aufzuhalten.

  12. Diana

    Hallo Burkhard, ich kann diese Frage nicht beantworten. Allerdings denke ich, geht es eher um den Standort der Immobilie. Die Immobilität der Immobilien ist ja genau das Problem. Mit dem Blog Vorsorge-schafft-Sicherheit versuche ich eine umfassende Informationsquelle abzubilden. Meine Angaben sind jedoch ohne Gewähr und stellen auch keine Beratung dar. Du kannst dir das Lastenausgleichsgesetz durchlesen (die Verlinkung ist im Beitrag) und auch die Änderung, die 2019 vorgenommen wurde. Ein Restrisiko bleibt und ich denke niemand wird aktuell sagen können, wer in welchem Umfang davon betroffen sein wird. Zumal Gesetze auch fortwährend geändert werden können. In 6 Jahren kann uns auch noch eine Währungsreform ereilen. Auch darauf nehme ich im Beitrag zum Lastenausgleich Bezug. Lese dir gerne auch den Beitrag der 10 Risiken für Immobilienbesitzer sowie den Beitrag über die Zinsbindung durch.

  13. Burkhard

    Ich habe eine Immobilie die 1/2 mir und 1/2 meiner Frau (ohne deutschen Pass) gehört. In 6 Jahren sind wir mit den Abtragungen fertig.
    Wie sähe es aus wenn ich meinen Anteil der Immobilie meiner Frau überschreibe ? Sie ist Thailändische Staatsangehörige. Bleibt Sie
    von dem Lastenausgleich verschont ?

  14. Diana

    Liebe Birgit,
    danke für dein Feedback und deinen Kommentar.
    Das mit der Vereinsgründung habe ich schon mal gehört. Allerdings las ich auch schon mal, dass dies nicht so ist, wie es suggeriert wird. Von daher würde ich mir dafür eine seriöse und unabhängige Beratung suchen.
    Auch das von dir angesprochene Zollfreilager in der Schweiz ist mit Vorsicht zu genießen, da die Schweiz sich aktuell leider nicht mehr so neutral verhält. Offen bleibt für mich auch die Frage, wie sich das dann mit dem Welteinkommensprinzip verhält, dem Bürger mit deutschem Wohnsitz unterliegen. Diese Punkte sollten vorher abgeklärt werden, bevor man sich dazu entschließt. Viele Grüße, Diana

  15. Birgit

    Danke für die wertvollen Informationen.
    Ich besitze eine Eigentumswohnung. Habe von einem Bekannten eine Möglichkeit an die Hand bekommen, über eine Vereinsgründung das Vermögen zu schützen. Wie ist eure Meinung dazu?
    Zum Thema Edelmetalle, Diamanten und Co. kann ich nur sagen Zollfreilager Schweiz. Informiert euch da sehr interessant, steuerfrei und kein Zugriff vom deutschen Staat, nach der heutigen gesetzlichen Lage

  16. Piet Lindemeier

    Georg Fürst: Nur 12 % Verschuldung. Die implizite Verschuldung, also ca. 2.500 Mrd. Euro plus alle zukünftigen bereits bestehenden Verbindlichkeiten betragen derzeit bereits ca. 11.000 Mrd. Euro. Corono Spätfolgen plus Ukraine plus ggf. ständige weitere Finanzierung Europas kommen da noch drauf. Warum Hauszwangsabgaben etc. etc. ? Z.B. weil es nur 18 Mio. EKSt. Zahlen in der BRD gibt. Davon zahlen 10% die Hälfte und 20% ca. 80 %. Der Rest lebt von der Hand in den Mund. Nur ca. 4 Mio. Menschen ziehen den Karren. Verschuldung pro Kopf der arbeitenden Leistungsträger ca. 3 Mio. Euro. Sind in 45 Jahren pro Monat ca. 5.500 Euro Tilgung ohne Zinsen für diese Schulden. Der Euro in der BRD ist tot, mausetot, das ist nur mit Inflation und Vermögensabgabe zu schaffen. Und das wird auch schon durchgerechnet und vorbereitet. Alles andere ist Trämerei

  17. Lars

    Du weisst scheinbar nicht, was Pensionsrückstellungen für Beamte, demographischer Faktor bei Rentern, Ausfall von Target 2 Salden sowie Ausfall von Forderungen an Auslandsvermögen, Corona Eurobonds und eine anstehende Fiskalunion mit den Südländern ist.

  18. Diana

    Hallo Reisendorf,
    Vielen Dank für den Kommentar und die Darstellung der eigenen Meinung. Ein möglicher zukünftiger Lastenausgleich beträfe nicht nur Immobilien. Basierend auf dem europäischen Vermögensregister wären alle Vermögenswerte betroffen. Durch das Welteinkommensprinzip muss schon jetzt, bei einem Wohnsitz in Deutschland, jegliches Vermögen versteuert werden, auch wenn es am anderen Ende der Welt investiert wurde.

    Das von dir/Ihnen gewählte Wort „Lebensverdienst“ ist so schön, dass ich gerne meine Meinung dazu darlegen möchte. Der Lebensverdienst ist nichts anderes als die Lebensleistung. Das ist aber nicht nur das Vermögen, was nach Abzug der Einkommenssteuer, Abgaben und den Steuern auf alles, was wir kaufen oder aufbauen, übrig bleibt. In der Lebensleistung stecken Lebenszeit, geistiges Engagement, oftmals körperliche Arbeit, Verantwortungsübernahme, Setzung von eigenen Prioritäten und damit einhergehend auch der Verzicht bei anderen Dingen.

    Ich persönlich finde, dass es die Freiheit jedes einzelnen sein sollte, Entscheidungen zu treffen, was er mit seinem Vermögen anfängt. Warum sollte der Staat oder die Allgemeinheit ein Anrecht auf die Lebensleistung eines Anderen haben? Und wo würde das hinführen? Doch dahin, das die, die nichts haben, die Lebensleistung von anderen umverteilen möchten. Diese Neid-Debatten sehen wir schon jetzt. Am Ende wird niemand mehr etwas besitzen, aufbauen oder schaffen können und auch nicht wollen. Wollen wir als Bevölkerung dahin?

    Vielleicht sollte die Frage nicht sein, wer am Ende bluten muss (weil es die Gesellschaft noch mehr spaltet und weil wir sowieso alle in irgendeiner Form betroffen sein werden), sondern, wer diese Situation verursacht hat. Der Übeltäter selbst wird natürlich mit dem Finger auf andere zeigen…

  19. Reisendorf

    Erstmal vielen Dank für den guten Artikel und die guten Kommentare.
    Statt eines Lastenausgleichs auf Immobilien sollen man einen Lastenausgleich aus dem Lebensverdienst anstreben. Wenn einer all sein Geld in seine Immobilie steckt, der andere aber seine Werte im Ausland versteckt oder einfach verlebt (tolle Reisen, Exkusionen usw) hat, ungeschoren davonkommt ist das aus meiner Sicht in hohem Maße ungerecht. Ganz zu schweigen von den ganz Schlauen, die auf Mobilien wie Kunst, Schmuck, Antiquitäten usw.), gesetzt haben / hatten, die nicht erfasst und viel schlimmer kaum richtig bewertet werden können. Der Lebensverdienst kann das Finanzamt ganz leicht ermitteln und entsprechende Abgaben fordern, die gleich vom laufenden Gehalt, Pension, usw, einbehalten werden können.
    Zum Lebensverdienst gehören auch alle Erbschaften, Schenkungen, Abfindungen sprich alles was sozusagen “reingekommen ist”.

  20. Sybille

    Ich danke Dir Diana,

  21. Diana

    Liebe Amanda, danke für deinen Kommentar. Es ist so wie du sagst, dass viele die Immobilie als einziges Vermögen besitzen. Im Gegensatz zu anderen Europäern besitzen wir Deutsche sogar am Wenigsten privates Vermögen pro Kopf. Neben den Instandhaltungskosten kommen immer höhere Nebenkosten auf uns zu. Demnächst werden wir für den Klimawandel bezahlen dürfen. Ob er dadurch besser wird?

    Um Notverkäufe zu vermeiden, wurde der Lastenausgleich 1952 auf 30 Jahre gestreckt. So wurde die Belastung gering gehalten. Wie du schon geschrieben hast: Auch diesen Betrag wird kaum einer aufgrund der derzeit hohen Immobilienpreise bezahlen können.

    In den USA leben seit der Finanzkrise 2008 viele Menschen auf der Straße. Sie verloren alles.
    Überall ist die Ablenkung aktuell so groß, dass sich viele Menschen nicht bewusst sind, was uns drohen könnte. Fangen wir erst zu sehen an, wenn es zu spät ist?

  22. Diana

    Liebe Sybille, bitte entschuldige meine späte Antwort. Welche Gesetze erlassen werden, steht noch in den Sternen. Amerikaner müssen wohl auch wenn sie im Ausland wohnen aufgrund ihrer amerikanischen Staatsangehörigkeit Steuern in den USA bezahlen. In Deutschland wurde der Wunsch mal geäußert, die Gesetze dahingehend zu ändern. Ob so ein Gesetz bereits existiert, kann ich dir nicht sagen. Sollte es so kommen, könntest du in der Zukunft nicht mehr von einem günstigeren Steuersatz im Ausland profitieren, solange du eine deutsche Staatsangehörigkeit hast. Wenn du allerdings verkaufst, wie du es überlegst, verfügst du nicht mehr über die Immobilie und kannst dann auch nicht mehr belangt werden.
    Über das Welteinkommensprinzip möchte ich mich noch genauer informieren. Dazu suche ich einen aussagekräftigen Steuerberater. Bisher habe ich keine verlässliche Aussage bekommen können.
    Um auf deine Frage Bezug zu nehmen, wie du dein Vermögen nach dem Verkauf der Immobilie investieren kannst, bieten sich stabile Sachwerte wie Edelmetalle, Diamanten und Rohstoffaktien an. Meine Empfehlungen sind jedoch ohne Gewähr! Wir werden alle bluten müssen – leider. Liebe Grüße, Diana

  23. Amanda

    Zuerst sollte man als erstes einmal die besteuern, die viele Eigentumswohnungen oder Häuser zu vermieten haben,
    weil es würde wieder einmal den kleinen Mann betreffen. Wie schon angeführt wurde bei einem Rentner: Haus abbezahlt, wenig Rente und keine Rücklagen. Dies würden dann wieder die Reichen ausnützen und sich an den
    dadurch stattfindenden “Wohnungs-/Hausnotverkäufen” bereichern. Die Bauwirtschaft und auch andere Bereiche würde zusammenbrechen, da sich niemand mehr eine Wohnung/Haus leisten kann durch die Baufinanzierung und Abgabe des Lastenausgleichs. Ich denke dass sich dadurch auch viele Suizide daraus ergeben. Wie soll ein Rentner oder jemand mit wenig Einkommen der eine Immobilie im Wert von 400 000 € abbezahlt hat. Im Jahr dann über 6000 € für den Lastenausgleich aufbringen. Es fallen ja auch im Laufe der 30 Jahren auch Renovierungsarbeiten am Haus/Wohnung an und Neuanschaffungen wie Auto oder Elektrogeräte und Möbel für den Haushalt.

  24. Sybille

    Hallo Diana,
    super geschrieben, vielen Dank.
    Auch mich treibt ein anstehender Lastenausgleich / eine Zwangshypothek um. Ich bin der Überzeugung, dass da was auf uns zukommt …..
    Ich habe kürzlich ein Zweifamilienhaus geerbt und nun stellt sich mir die Frage, wie ich mein Vermögen retten kann. Meine Überlegungen zu verkaufen stehen im Raum und Deutschland den Rücken zu kehren.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich auch nach meiner Auswanderung noch “belangt” werden?
    Darf ich fragen, wie Du mit deinem Vermögen aus dem Verkauf der Wohnung gemacht hast?
    Viele Grüße
    Sybille

  25. Diana

    Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich übe keine Beratung aus.

  26. Anonym

    Hallo,
    bringt es etwas, wenn ich auf meine Immobilie ein Wohnrecht für meine Kinder eintragen lasse? Unser Haus ist abbezahlt, mein Mann in Rente.

  27. Diana

    Liebe Karoline,

    meinem Verständnis nach wäre deine Immobilie davon betroffen, da du eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und deine Immobilie in Deutschland ist. Meine Angaben sind das Ergebnis meiner Recherchen, jedoch ohne Gewähr. Niemand kann sagen, welche Enteignungsrisiken für Immobilieneigentümer (wann) eintreffen werden. Ich weiß, dass das alles vage ist. Deshalb ist es auch schwer Entscheidungen als Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

    Ein weiterer Faktor: Neuerdings wird diskutiert, welche Größe des Wohnraums erlaubt sein wird. Der sogenannte Wohnraumkonsum wurde als Ursache des Klimawandels genannt und soll deshalb zukünftig unterbunden werden. Der Sozialismus wird wieder en vogue.

    Viele Grüße, Diana

  28. Karoline

    Hallo zusammen
    Ich hab mal eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe eine Immobilie (voll abbezahlt) in Deutschland, habe aber einen Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland. Bin ich in dieser Situation vom Lastenausgleich betroffen (Deutsche Staatsbürgerschaft noch vorhanden) oder betrifft das nur Leute mit Wohnsitz innerhalb der EU bzw Deutschland?

  29. Angelika

    Hallo Georg, welche Vermutung meinen Sie? Ich stehe wohl auf dem Schlauch. Interessiert mich wirklich.
    Danke und beste Grüße
    Angelika

  30. Diana

    Vielen Dank für Ihren Kommentar Georg.

    Ist es Panikmache oder sind es Fakten?
    Warum wurde eine Machbarkeitsstudie für das europäische Vermögensregister in Auftrag gegeben? Warum existiert noch das Lastenausgleichsgesetz und warum wurde es 2019 geändert? Warum werden diese Änderungen zum 1.1.2024 gültig? Bezüglich der Schulden dürfen Sie nicht vergessen, dass der deutsche Bürger auch für marode Banken in Südeuropa haftet.

    Was genau passieren wird, wissen wir erst, wenn ein neuer Lastenausgleich eintritt bzw. verkündet wird. Uns Bürger wird man jedoch nicht fragen, ob wir dies als gerechtfertigt finden. Also lieber Jahre zu früh vorsorgen als einen Tag zu spät?

    Natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.

    Viele Grüße,
    Diana

  31. Georg Fürst

    Ist das nicht panikmacherei? 50%, ernsthaft? Deutschland hatte 2021 2,36 Billionen Euro Schulden. Demgegenüber stehen 15 Billionen Immobilienwerte und ca. 8 Billionen Finanzwerte in privater Hand. Der Staat ist also gerade mal mit 12% verschuldet. Warum soll er dann 50% Lastenausgleich fordern? Außerdem würde das keine Regierung politisch überleben und die EU-Kommission schafft es nicht mal die Zeitumstellung abzuschaffen, da kommen Sie mit nem Vermögensregister in Europa. Nee, ich hab da eine andere Vermutung.

  32. Anonymous

    Nicht jammern, ihr hat die Altparteien gewählt, jetzt müssen ALLE die Konsequenzen tragen……….Danke

  33. Diana

    Liebe Barbara,
    danke für deinen Kommentar und die Schilderung deiner persönlichen Situation. Wenn der Lastenausgleich kommen sollte, wird er, wie schon damals, über Jahrzehnte angelegt, um den monatlichen Betrag „klein“ zu halten. So wurden damals Notverkäufe verhindert.
    Wenn du deine Eigentumswohnung hältst, wünsche ich dir, dass du die Belastung irgendwie stemmen kannst.

    Du hast ganz Recht, wenn du sagst, dass das europäische Vermögensregister auch andere Vermögenswerte betreffen wird. Warum du das Geld nicht auf dem Konto liegen haben solltest, erkläre ich im Beitrag “Wem gehört das Geld auf dem Bankkonto”.

    Ich wünsche dir alles Gute,
    Diana

  34. Barbara K.

    Hallo Diana,
    Du hast das Thema super erklärt, danke dafür. Meine Situation: 64 J., 2024 Renteneintritt mit ca. 400,-€ Rente/Monat ( 30 Jahre selbständig als Kleinunternehmer) , sämtliche finanzielle Rücklagen während der Coronapandemie aufgebraucht. Meine kleine Eigentumswohnung ist abbezahlt und bin nun am Überlegen, was zu tun ist. Ich hänge nicht an der Immobilie, frage mich aber, was nutzt mir ein Verkauf wenn die Vermögensabgabe auch auf Geld ( Aktien, Gold etc., also nicht nur Immobilien ) gezahlt werden muß, was ich ja dann auf dem Konto durch den Verkauif zu liegen habe ? Schlaflose Nächte kommen auf einen zu …..

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